Beitragsordnung des Eiskunstlaufverein Aachen e.V.
(nach MV vom 12.09.2013)
§1Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beiträge werden zum 1.10. des aktuellen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Jahresbeiträge
- Freizeitsport 1xTraining/Woche Jahresbeitrag 456€ zu zahlen in 12 Raten je 38€
- Breitensport 2xTraining/Woche Jahresbeitrag 645€ zu zahlen in 7 Raten je 65€ und 5 Raten je 38€
- Leistungssport 3xTraining/Woche Jahresbeitrag 820€ zu zahlen in 7 Raten je 90€ und 5 Raten je 38€
- Ehrenmitglieder beitragsfrei
- Förder- bzw. passive Mitglieder 20€
- Aufnahmegebühr beträgt 30€ für das 1.Kind; 20€ für das 2.Kind; ab dem 3.Kind ist die Aufnahmegebühr gratis
- Die einmalige Zahlung des Jahresbeitrags beinhaltet 3 % Preisnachlass.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW e.V. , und die GEMA in der Höhe der vom LSB NRW festgelegten Sätze
- Der Jahresbeitrag wird in 7 Raten, in der o.a. Höhe in den Eismonaten von September bis März jeweils zum 1. Eines Monats und in der eisfreien Zeit in 5 gleichen Raten in der o.a. Höhe durch Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht.
- Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 5€ pro Mahnung erhoben.
- Für zusätzliche Sportangebote (Trockentraining/Ferienmaßnahmen/Einzeltraining…) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Die Beitrags-Gebühren und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
§ 4 Vereinskonto
Konto: 1070749070; BLZ: 390 500 00; Sparkasse Aachen
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Vereinsaustritt
In besonderen Fällen ist eine vorzeitige Sonderkündigung möglich. Allerdings muss der Austrittsgrund stichhaltig sein und nachgewiesen werden. Der Austritt wird vom Vorstand beschlossen und genehmigt.